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14.04.2021 16:03:54
Informationen zur Fasnacht 2021
Werte Bevölkerung
Bereits im letzten Dezember wurden sämtliche Fasnachtsumzüge durch den Staatsrat verboten. Am 13. Januar 2021 hat der Bundesrat nun weitere einschneidende Massnahmen für die Eindämmung der Covid-19-Pandemie erlassen. So sind unter anderem Zusammenkünfte von noch max. 5 Personen im öffentlichen Raum gestattet.
Angesichts dieser strikten Vorgaben sowie der grossen Ansteckungsgefahr bei fasnächtlichen Anlässen hat die Gemeinde Agarn beschlossen, ab sofort ein generelles Verbot für das traditionelle Maskentreiben und allen anderen fasnächtlichen Aktivitäten bis zum Aschermittwoch zu erlassen.
Das Einhalten der erforderlichen Schutzabstände sowie der Maskenpflicht ist an Fasnachtsanlässen nur sehr begrenzt möglich. Zusätzlich werden durch das Zusammentreffen von Gruppen im privaten und öffentlichen Raum gezielt eine Durchmischungen der Bevölkerung gefördert, was wiederum nicht zur Eindämmung der Pandemie beiträgt. Vielmehr kann sich der mutierte Virus, wie sich bereits in anderen Ländern gezeigt hat, an solchen und ähnlichen Veranstaltungen jederzeit sehr rasch weiterverbreiten.
Die Gemeinde Agarn hat diesen Entscheid nach Rücksprache mit fachkundigen Spezialisten und unter Berücksichtigung medizinischer Aspekten getroffen.
Gemeindeverwaltung Agarn
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