Gültig abstimmen - wie geht das nochmal ?
Gültig abstimmen - wie geht das?
Es kommt leider immer wieder vor, dass Rücksendungsblätter nicht unterschrieben sind und/oder die persönliche Selbstklebeetikette fehlt, was zur Ungültigkeit der Stimmabgabe führt. Lesen Sie weiter, wie man gültig abstimmen kann.
- Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die
offiziellen Stimmunterlagen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde),
müssen Sie zwingend:
- Ihre persönliche selbstktebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
- das Rücksendungsblatt unterschreiben;
- (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrerer Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
- Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen, der Einwurf in den Briefkasten ist ungültig.
Wichtig: wenn Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie
schriftlich bei der Gemeinde einen neuen Satz beantragen. Kostenpunkt Fr. 20.00
Wenn Sie sich am Abstimmungswochenende während den Urnenöffnungszeiten ins
Wahllokal begeben um abzustimmen, brauchen Sie keine Selbstklebeetikette.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.
Datum der Neuigkeit 10. Nov. 2021