Informationsbüchlein zur Abstimmung Zonennutzungsplanung
Abstimmungsfrage: Das Wichtigste in Kürze: Die Gemeinde Agarn verfügt zurzeit über keine RPG-konforme Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung besteht aus dem Nutzungsplan 1:10‘000, dem Zonennutzungsplan 1:2‘000, dem Bau- und Zonenreglement und dem erläuternden Bericht. Die jetzige Nutzungsplanung stammt aus den 70er Jahren und vermag den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Zudem bestehen diverse Widersprüche zu verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Gesetzesbestimmungen. Aus diesen Gründen ist die kommunale Nutzungsplanung im Rahmen einer Gesamtrevision den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen räumlichen Entwicklung anzupassen. Die Nutzungsplanung legt parzellenscharf und eigentümerverbindlich fest, wie der Boden genutzt werden kann. Besonders im Fokus steht dabei die Dimensionierung der zukünftigen Bauzone. Diese Bauzone ist so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entspricht. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung der raumplanerische Handlungsspielraum genutzt wurde. Zum Wohle einer geordneten Weiterentwicklung hofft der Gemeinderat von Agarn auf die Unterstützung der Bevölkerung und empfiehlt bei der Abstimmung vom 25. September 2022 ein «Ja» zur Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung in die Urne einzuwerfen.
![]() Dokument Informationsschreiben Raumplanung - Abstimmung 25.09.22.pdf (pdf, 709.4 kB) Datum der Neuigkeit 18. Aug. 2022
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