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Gemeindeverwaltung Agarn

  • Alte Kantonsstrasse 14
    Postfach 17
    3951 Agarn
    Tel: 027 474 96 30
    Fax: 027 474 96 39
    gemeinde@agarn.ch

Erleicherte Einburgerungen 200


Die Burgerverwaltung Agarn macht den Interessierten dieses Jahr (2020) folgenes Angebot:

Erleichterte Einburgerung 2020

 

Einburgerungsgesuch

Das Gesuch um Einburgerung in die Burgerschaft Agarn muss schriftlich an den Burgerrat gerichtet werden.

1. Die oder der Antragsteller/in ist Walliser Bürger/in.

2. Die oder der Antragsteller/in ist in der Gemeinde Agarn wohnhaft.

3. Die oder der Antragsteller/in hat das 18. Altersjahr erreicht.

4. Die oder der Antragsteller/in reicht ein schriftliches Gesuch ein, inklusive Personalien, Wohnsitzbestätigung, Kopie des aktuellen Familienausweises und einer Farbkopie des Familienwappens.

5. Gebühren:

a) CHF 900.-                          für Einzelpersonen

b) CHF 1‘200.-                       Ehepaar

c) CHF 100.-                          minderjähriges Kind

d) CHF 450.-                          Kind von 18 – 25 Jahre und wohnt noch zuhause

e) CHF 200.-                          Kostenbeteiligung am Burgertrüch

6. Burgernutzen: laut Bestimmungen des Burgerreglements

 

Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist an die „Burgerschaft Agarn, Burgermeister Damian Dirren, Ringstrasse 75, 3951 Agarn“ zu schicken.

 

Folgenden Unterlagen sind beizulegen:

  • Personalien
  • Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
  • Kopie des aktuellen Familienausweises
  • Farbkopie des Familienwappens

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Einburgerungsgesuch für „Ehegatten“

Das Gesuch um Einburgerung in die Burgerschaft Agarn muss schriftlich an den Burgerrat gerichtet werden.

1. Die oder der Antragsteller/in ist Walliser Bürger/in.

2. Die oder der Antragsteller/in ist in der Gemeinde Agarn wohnhaft.

3. Die oder der Antragsteller/in ist mit einem Agarner Burger verheiratet oder er/sie ist unmündig und mindestens ein Elternteil ist Burger/in von Agarn.

4. Die oder der Antragsteller/in reicht ein schriftliches Gesuch ein, inklusive Personalien, Wohnsitzbestätigung, Kopie des aktuellen Familienausweises und einer Farbkopie des Familienwappens.

5. Gebühren:

a) CHF 500.-                          für Einzelpersonen

b) CHF 100.-                          minderjähriges Kind

c) CHF 250.-                          Kind von 18 – 25 Jahre und wohnt noch zuhause

d) CHF 200.-                          Kostenbeteiligung am Burgertrüch

6. Burgernutzen: laut Bestimmungen des Burgerreglements

 

Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist an die „Burgerschaft Agarn, Burgermeister Damian Dirren, Ringstrasse 75, 3951 Agarn“ zu schicken.

 

Folgenden Unterlagen sind beizulegen:

  • Personalien
  • Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
  • Kopie des aktuellen Familienausweises
  • Farbkopie des Familienwappens
 
Einburgerungsgesuch2020.pdf (120.9 kB)