Erleichterte Einburgerung 2020
Einburgerungsgesuch
Das Gesuch um Einburgerung in die Burgerschaft Agarn muss schriftlich an den Burgerrat gerichtet werden.
1. Die oder der Antragsteller/in ist Walliser Bürger/in.
2. Die oder der Antragsteller/in ist in der Gemeinde Agarn wohnhaft.
3. Die oder der Antragsteller/in hat das 18. Altersjahr erreicht.
4. Die oder der Antragsteller/in reicht ein schriftliches Gesuch ein, inklusive Personalien, Wohnsitzbestätigung, Kopie des aktuellen Familienausweises und einer Farbkopie des Familienwappens.
5. Gebühren:
a) CHF 900.- für Einzelpersonen
b) CHF 1‘200.- Ehepaar
c) CHF 100.- minderjähriges Kind
d) CHF 450.- Kind von 18 – 25 Jahre und wohnt noch zuhause
e) CHF 200.- Kostenbeteiligung am Burgertrüch
6. Burgernutzen: laut Bestimmungen des Burgerreglements
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist an die „Burgerschaft Agarn, Burgermeister Damian Dirren, Ringstrasse 75, 3951 Agarn“ zu schicken.
Folgenden Unterlagen sind beizulegen:
- Personalien
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
- Kopie des aktuellen Familienausweises
- Farbkopie des Familienwappens
********************************************************************************************************************
Einburgerungsgesuch für „Ehegatten“
Das Gesuch um Einburgerung in die Burgerschaft Agarn muss schriftlich an den Burgerrat gerichtet werden.
1. Die oder der Antragsteller/in ist Walliser Bürger/in.
2. Die oder der Antragsteller/in ist in der Gemeinde Agarn wohnhaft.
3. Die oder der Antragsteller/in ist mit einem Agarner Burger verheiratet oder er/sie ist unmündig und mindestens ein Elternteil ist Burger/in von Agarn.
4. Die oder der Antragsteller/in reicht ein schriftliches Gesuch ein, inklusive Personalien, Wohnsitzbestätigung, Kopie des aktuellen Familienausweises und einer Farbkopie des Familienwappens.
5. Gebühren:
a) CHF 500.- für Einzelpersonen
b) CHF 100.- minderjähriges Kind
c) CHF 250.- Kind von 18 – 25 Jahre und wohnt noch zuhause
d) CHF 200.- Kostenbeteiligung am Burgertrüch
6. Burgernutzen: laut Bestimmungen des Burgerreglements
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuch ist an die „Burgerschaft Agarn, Burgermeister Damian Dirren, Ringstrasse 75, 3951 Agarn“ zu schicken.
Folgenden Unterlagen sind beizulegen:
- Personalien
- Wohnsitzbestätigung der Gemeinde
- Kopie des aktuellen Familienausweises
- Farbkopie des Familienwappens