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Gemeindeverwaltung Agarn

  • Alte Kantonsstrasse 14
    Postfach 17
    3951 Agarn
    Tel: 027 474 96 30
    Fax: 027 474 96 39
    gemeinde@agarn.ch
Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Kontakt

Grand Reto (gemeinde@agarn.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Urne im Gemeindezentrum: Samstag 18.00 - 19.00 und Sonntag, 09.30 - 10.30
 
Urnenstandort

Urne im Gemeindezentrum: Alte Kantonsstrasse 14, 3951 Agarn
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Alle volljährigen Bürger der Schweiz sind berechtigt abzustimmen. Bei Verlust der Stimmkarte kann diese im Voraus nochmals bei der Gemeindekanzlei verlangt werden.

Urnenabstimmung

Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial mitnehmen. Gegebenenfalls die Stimmkarte (oder das als Stimmkarte dienende Rücksendungsblatt) nicht vergessen, da die Gemeinde die Vorweisung für die Stimmabgabe an der Urne verlangen kann.
 
Brieflich abstimmen

Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die Anleitungen auf dem Rücksendungsblatt eingehalten werden.

Hinweise:
  1. Die nicht oder nicht ausreichend frankierten Übermittlungsumschläge müssen von der Gemeinde zurückgewiesen werden.
  2. Wird der Übermittlungsumschlag über die Post zugestellt, so muss er spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, bei der Gemeinde eintreffen. Demnach muss der Übermittlungsumschlag spätestens am Dienstagabend mit B-Post oder spätestens am Donnerstagabend mit A-Post verschickt werden.
  3. Die Hinterlegung des Übermittlungsumschlags auf der Gemeinde muss während den von der Gemeinde angegebenen Zeiten erfolgen, spätestens aber am Freitag, welcher der Wahl vorausgeht, um 17.00 Uhr.

Art. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- und Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft.

Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, hat den Stimmausweis vor der Entsorgung zu zerreissen.