Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch Urnenöffnungszeiten
Urne im Gemeindezentrum: Samstag 18.00 - 19.00 und Sonntag, 09.30 - 10.30 Urnenstandort
Urne im Gemeindezentrum: Alte Kantonsstrasse 14, 3951 Agarn Bedingungen / Voraussetzungen
Alle volljährigen Bürger der Schweiz sind berechtigt abzustimmen. Bei Verlust der Stimmkarte kann diese im Voraus nochmals bei der Gemeindekanzlei verlangt werden. Urnenabstimmung Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial mitnehmen. Gegebenenfalls die Stimmkarte (oder das als Stimmkarte dienende Rücksendungsblatt) nicht vergessen, da die Gemeinde die Vorweisung für die Stimmabgabe an der Urne verlangen kann. Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn die Anleitungen auf dem Rücksendungsblatt eingehalten werden. Hinweise:
Art. 282 des Schweizerischen Strafgesetzbuches Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- und Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder mit Busse bestraft. Wer sein Stimmrecht nicht ausüben will, hat den Stimmausweis vor der Entsorgung zu zerreissen. |