Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung

8.5.2024

Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung - Betreibungsamt Oberwallis Spezialanzeige gemäss Art. 139 SchKGDas Betreibungsamt Oberwallis bringt folgendes Grundstück zur öffentlichen Steigerung :

Gemeinde Agarn - Wiese in der Landwirtschaftszone

Grundstück Nr. 590, Plan-Nr. 5, Gesamtfläche 1'100 m2, „Bedelä", Acker, Wiese, 976 m2, Strasse, Weg,

109 m2, übrige befestigte Fläche 15 m2

Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: CHF 16'500.00

Die Gemeinde Agarn verfügt über keinen rechtskonformen Zonennutzungsplan. Das Homologationsverfahren ist zur Zeit noch in Gange. Im Rahmen dieser Gesamtrevision derZNP istvorgesehen das Grundstück Nr. 590, welches sich (bisher) in der Bauzone befand, neu der Zone für Landwirtschaft 2. Priorität zuzuweisen.

Schuldner:

KRASNIQI Hamza, geb. 06.03.1963, des Beqir, Resinistrasse 2, 3953 Varen

Die Verwertung erfolgt auf Begehren diverser Pfändungsgläubiger.

Die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten des bezeichneten Grundstückes werden aufgefordert, dem unterzeichneten Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche am Grundstück anzugeben.

Die Pfändungsgläubiger sind von einer Anmeldung ihrer Forderungen entbunden, sofern seit dem Versand der Pfändungsurkunde keine Änderungen eingetreten sind. Allfällige Direktzahlungen oder ein Rückzug des Betreibungsverfahrens sind dem Betreibuncisamt Oberwallis, Kantonsstrasse 6, 3930 Visp, bis am 30.05.2024 mitzuteilen,

Eingabefrist: 30.05.2024 (nur für Grundpfandgläuber)

Steigerungsort: Landwirtschaftszentrum Visp (Aula), Talstrasse 3, 3930 Visp

Steigerungstag: Donnerstag, 11.07.2024, 09.00 Uhr

Anzahlung: CHF 2'000.00

Auflage des Lastenverzeichnisses und der Steigerungsbedingungen : 10. - 19.06.2024

Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 2'000.00 wie folgt zu leisten:

Entweder in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Oberwallis, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im übrigen unbedingt sein muss (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen).

Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Oberwallis im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH06 0900 0000 1900 5951 0, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung, ID-115664/15) oder hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes oder die Hinterlegung in bar haben spätestens amArbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 5 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird.

Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) mit den entsprechenden Verordnungen und Ausführungsbestimmungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene aufmerksam.

Im Weiteren wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) verwiesen.

Weitere Informationen können unter www.vs.ch/web/spf/encheres eingesehen werden.Auskünfte erteilt das Betreibungsamt Oberwallis unter der Nummer:
027 606 16 70 oder per E-Mail: ba-ow@admin.vs.ch.

3930 Visp, 06.05.2024 Betreibungsamt Oberwallis

Michel Mounir, Substitut

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