Informationsbüchlein zur Abstimmung Zonennutzungsplanung

18.8.2022

Abstimmungsfrage:
Wollen Sie die Gesamtrevision der Nutzungsplanung und des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Agarn annehmen?

Das Wichtigste in Kürze:

Die Gemeinde Agarn verfügt zurzeit über keine RPG-konforme Nutzungsplanung. Die Nutzungsplanung besteht aus dem Nutzungsplan 1:10‘000, dem Zonennutzungsplan 1:2‘000, dem Bau- und Zonenreglement und dem erläuternden Bericht. Die jetzige Nutzungsplanung stammt aus den 70er Jahren und vermag den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Zudem bestehen diverse Widersprüche zu verschiedenen kantonalen und eidgenössischen Gesetzesbestimmungen. Aus diesen Gründen ist die kommunale Nutzungsplanung im Rahmen einer Gesamtrevision den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen räumlichen Entwicklung anzupassen. Die Nutzungsplanung legt parzellenscharf und eigentümerverbindlich fest, wie der Boden genutzt werden kann. Besonders im Fokus steht dabei die Dimensionierung der zukünftigen Bauzone. Diese Bauzone ist so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entspricht. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren.
Die vorliegende Nutzungsplanung wurde zur Vorprüfung an die zuständigen kantonalen Stellen ge- sendet. Im Rahmen dieses Vorprüfungsverfahrens hat der Staatsrat an seiner Sitzung am 3. März 2020 den Entwurf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung und des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde Agarn mit einem positiven Vorprüfungsentscheid genehmigt.
Der Gemeinderat von Agarn hat mit Publikation im Amtsblatt Nr. 33 vom 20. August 2021 die öffentliche Auflage der kommunalen Nutzungsplanung im Sinne von Art. 34 kRPG angezeigt. Im Rahmen der Auflage fand am 27. August 2021 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Während der 30- tägigen Auflage wurden insgesamt 27 Einsprachen bei der Gemeinde eingereicht. Die Einsprachen wurden anlässlich der Einigungsverhandlungen am 11./12. November 2021 behandelt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2021 über die Einsprachen entschieden, die Gesamtrevision der Nutzungsplanung und des Bau- und Zonenreglements genehmigt und beschlos- sen die Bürgerinnen und Bürger von Agarn gleichzeitig mit der eidgenössischen Abstimmung vom 25. September 2022 über dieses Dossier entscheiden zu lassen.
Die Nutzungsplanung stellt ein wichtiges kommunales Planungsinstrument dar. Mit einer bundesrechts- konformen Zonennutzungsplanung kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Ohne diese können zukünftige Projekte der Gemeinde, wie auch von Privaten, erschwert oder gar verhindert werden.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der vorliegenden Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung der raumplanerische Handlungsspielraum genutzt wurde. Zum Wohle einer geordneten Weiterentwicklung hofft der Gemeinderat von Agarn auf die Unterstützung der Bevölkerung und empfiehlt bei der Abstimmung vom 25. September 2022 ein «Ja» zur Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung in die Urne einzuwerfen.

Raumplanung - Abstimmung 25.09.2022


Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung zu analysieren und zu unseren Marketingbemühungen beizutragen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Schliessen