Für die Erlangung einer Ausnahmebewilligung für das Verbrennen von Grünabfällen im Freien ist neu nicht mehr die RePoL zuständig.
Die Gesuchsteller müssen dieses ausgefüllt an die Gemeinde richten.
Die Gemeinde leitet dieses mit einer Vormeinung an die Dienststelle für
Umweltschutz weiter.
Die Bewilligung erfolgt von dieser Dienststelle an den Gesuchsteller.
Für saubere Luft: Kein Verbrennen von Grünfälln im Freien (Klick hier!)
Gesuch um Ausnahmebewilliung für das Verbrennen von Grünabfällen im Freien (Klick hier!)