Wie stimme ich gültig ab?
Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlagen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde),
müssen Sie zwingend:
• Ihre persönliche selbstktebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
• das Rücksendungsblatt unterschreiben;
• (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
• Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist
nicht möglich die Sendungen mehrerer Stimmenden in einem einzigen
Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
• Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren
Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des
Gemeindegebäudes einwerfen. (Briefkasten ist ungültig)
Wichtig: wenn Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie
schriftlich bei der Gemeinde einen neuen Satz beantragen. Die Kosten betragen Fr. 20.--
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei.