Zuständigkeit / Aufgabenbereiche
Infos / Dienstleistungen
Krankenversicherungsdeckung für ausländische Arbeitskräfte
Seit dem 1. Juni 2002 sieht das Abkommen über die Freizügigkeit des Personenverkehrs vor, dass ausländische Arbeitskräfte der Versicherungspflicht in der Schweiz unterstellt sind. Die Gemeinde ist verpflichtet, bei der Anmeldung des Ausländers die Krankenversicherungsdeckung zu kontrollieren.
Wir möchten die Arbeitgeber bitten, ihre ausländischen Arbeitskräfte bereits bei der Anstellung auf die Versicherungspflicht in der Schweiz aufmerksam zu machen. Grenzgängern, steht die Option offen, das Krankenversicherungssystem im eigenen Land zu beanspruchen.
Neuerteilung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Je nach Nationalität der Person, für die ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung gestellt wird, unterscheiden wir verschiedene Formulare:
E G / E F T A S t a a t e n b i s h e r (15 + 2)
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern
Meldeverfahren:
Es werden keine Bewilligungen erstellt für eine Dauer von weniger als 3 Monate. Die Meldung kann über folgende Internetadresse getätigt werden (Rubrik: Meldeverfahren für bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit): Link: www.bfm.admin.ch
Bewilligungsverfahren:
und Auftragsbestätigung/Werkvertrag
des Schweizer Auftraggebers (gilt nur für entsandte
Arbeitnehmer)
E G - 10 - B e w i l l i g u n g (Oststaaten)
Polen, Ungarn, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Bulgarien, Rumänien, Slowakei, Estland, Litauen, Lettland
Bewilligungsverfahren:
ob einheimisches Personal verfügbar ist
D r i t t s t a a t e n
Alle übrigen Länder ausser EG-15+2 und EG-10-Ost
Bewilligungsverfahren:
und Auftragsbestätigung /
Werkvertrag des Schweizer Auftraggebers
(gilt nur für entsandte Arbeitnehmer)
Verlängerung einer Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Für die Angehörigen der EG/EFTA-Staaten 15+2 und EG-10-Ost können die obgenannten Formulare um Erteilung benutzt werden.
Für die Verlängerung einer Bewilligung B oder L eines Drittstaaten-Angehörigen kann das folgende Formular verwendet werden: