Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Betroffene Personen beraten die SozialarbeiterInnen im Sozialmedizinischen Zentrum Leuk (im Dilei in Susten) mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.